Kurzdefinition
Art. 4 KI-VO ist die AI-Literacy-Pflicht des EU AI Act. Sie gilt seit dem 2. Februar 2025 für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen.
- Betroffen sind nahezu alle Unternehmen, die KI im Arbeitsalltag einsetzen.
- „Ausreichend“ ist kontextabhängig: Rolle, Vorwissen, Tool und Risiko entscheiden.
- Ab dem 2. August 2026 überwachen nationale Behörden die Einhaltung.
Was im Gesetzestext steht
Art. 4 KI-VO verlangt von Anbietern und Betreibern, „nach besten Kräften“ sicherzustellen, dass ihr Personal und andere im Auftrag handelnde Personen über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Dabei sind Vorkenntnisse, Erfahrung, Ausbildung sowie der konkrete Nutzungskontext und die betroffenen Personen zu berücksichtigen. Die Vorschrift gehört zu Kapitel I der Verordnung, das bereits seit dem 2. Februar 2025 gilt.
Wer betroffen ist
Betroffen sind Organisationen, die KI-Systeme anbieten oder beruflich einsetzen. In der Praxis fällt darunter fast jedes Unternehmen, denn schon die Nutzung von generativer KI oder von KI-Funktionen in Standardsoftware macht ein Unternehmen zum Betreiber.
- Unternehmen, die ChatGPT, Copilot oder Gemini nutzen
- Teams mit KI-Funktionen in Office-, HR- oder CRM-Software
- Agenturen und Dienstleister, die KI im Kundenauftrag einsetzen
- öffentliche Stellen und Vereine, die KI-Systeme betreiben
Was „ausreichend“ bedeutet
Die Verordnung nennt bewusst keine feste Schulungsdauer und kein einheitliches Niveau. Stattdessen ist das richtige Maß kontextabhängig und steigt mit dem Risiko. Drei Faktoren sind entscheidend: das Vorwissen der Person, der Einsatzkontext des KI-Systems und die möglichen Auswirkungen auf betroffene Menschen. Wer KI nur für interne Textentwürfe nutzt, braucht weniger Tiefe als ein Team, das KI in Entscheidungen über Bewerber oder Kunden einbindet.
Was Art. 4 NICHT verlangt
Häufig wird die Pflicht überschätzt oder unterschätzt. Wichtig ist die Abgrenzung: Art. 4 schreibt kein staatlich anerkanntes Zertifikat, keine externe Prüfung und keine bestimmte Anbieterzulassung vor. Verlangt wird ein nachvollziehbares, am Risiko ausgerichtetes Vorgehen – nicht ein bestimmtes Produkt.
Zusammenspiel mit anderen Pflichten der KI-VO
Art. 4 steht nicht allein. Wer KI-Kompetenz aufbaut, sensibilisiert Mitarbeitende zugleich für die verbotenen Praktiken nach Art. 5 und für die strengen Anforderungen an Hochrisiko-KI nach Art. 6 und Annex III. So werden riskante Anwendungsfälle früher erkannt und eskaliert, bevor daraus ein Compliance- oder Haftungsproblem wird.
Ab wann kontrolliert wird
Die Pflicht selbst gilt seit Februar 2025. Die nationale Marktüberwachung und Durchsetzung starten am 2. August 2026; in Deutschland ist dafür die Bundesnetzagentur als zentrale Aufsicht vorgesehen. Unternehmen sollten KI-Kompetenz daher nicht als einmalige Formalie, sondern als festen Teil ihrer KI-Governance behandeln.
Erste Schritte für Unternehmen
Der Einstieg ist unkompliziert und lässt sich in wenigen Wochen umsetzen.
- erfassen, welche KI-Tools tatsächlich genutzt werden
- Verantwortliche Stelle für KI-Themen benennen
- Basisschulung für alle KI-Nutzenden starten
- Nachweise dokumentieren und KI-Richtlinie bereitstellen
Wann die KI-Verordnung greift
Die Pflichten der KI-Verordnung treten gestaffelt in Kraft. Diese Übersicht zeigt die Stichtage, die für Unternehmen heute relevant sind.
1. August 2024
In KraftKI-Verordnung tritt in Kraft
Die Verordnung (EU) 2024/1689 tritt in Kraft. Die einzelnen Pflichten greifen anschließend gestaffelt.
2. Februar 2025
In KraftKI-Kompetenz (Art. 4) & verbotene Praktiken (Art. 5)
Die Pflicht zur KI-Kompetenz gilt seit diesem Datum für alle Anbieter und Betreiber. Gleichzeitig sind verbotene KI-Praktiken untersagt.
2. August 2025
In KraftPflichten für GPAI-Modelle & Governance
Transparenz- und Dokumentationspflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) sowie die Governance-Strukturen werden wirksam.
2. August 2026
GeplantMarktüberwachung, Hochrisiko & Transparenz (Art. 50)
Die nationale Marktüberwachung und Durchsetzung starten. Pflichten für Hochrisiko-KI nach Annex III und die Transparenzpflichten nach Art. 50 werden anwendbar.
2. August 2027
GeplantVolle Compliance für Bestands-GPAI & eingebettete Hochrisiko-KI
GPAI-Modelle, die vor August 2025 in Verkehr gebracht wurden, müssen vollständig konform sein. Weitere Hochrisiko-Fälle folgen.